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Privatgutachten

Privatgutachten sind fachliche Bewertungen oder Analysen.

Sie werden in der Regel von Privatpersonen, Unternehmen oder Rechtsanwälten beauftragt und nicht von öffentlichen Einrichtungen oder Gerichten. Der Zweck eines Privatgutachtens kann vielfältig sein, beispielsweise zur Klärung technischer Fragen, zur Bewertung von handwerklichen Ausführungen, zur Feststellung von Schadensursachen oder zur Unterstützung in rechtlichen Auseinandersetzungen. Privatgutachten haben im Gegensatz zu amtlichen oder gerichtlichen Gutachten keinen offiziellen Charakter, können aber in Gerichtsverfahren als Beweismittel eingesetzt werden.

Bild von Einfamilienhäusern als Symbol für private Bauherren, die uns auch beauftragen können.

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Schiedsgutachten

Schiedsgutachten sind spezielle Arten von Gutachten, die in einem Konflikt- oder Streitfall zwischen zwei Parteien zum Einsatz kommen. Im Gegensatz zu normalen Privatgutachten, die von einer Partei beauftragt werden, werden Schiedsgutachten von allen beteiligten Parteien gemeinsam in Auftrag gegeben. Sie dienen dazu, strittige Sachverhalte durch einen unabhängigen, von allen Seiten akzeptierten Sachverständigen klären zu lassen.

Hier sind einige wichtige Punkte zu Schiedsgutachten:

  • Vereinbarung: Die Parteien vereinbaren im Voraus, dass sie das Urteil des Sachverständigen als bindend anerkennen. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu normalen Gutachten, deren Ergebnisse von den Parteien angefochten werden können.

  • Unabhängigkeit: Der Sachverständige muss unabhängig und neutral sein. Er wird von den Parteien aufgrund seiner Fachkenntnis und Objektivität ausgewählt.

  • Konfliktlösung: Schiedsgutachten werden oft in zivilrechtlichen Angelegenheiten eingesetzt, beispielsweise bei Meinungsverschiedenheiten über den Wert einer Immobilie, die Qualität von Bauarbeiten oder bei Schadensfällen.

  • Rechtsverbindlichkeit: Obwohl Schiedsgutachten nicht von einem Gericht, sondern von Privatpersonen in Auftrag gegeben werden, haben sie eine rechtsverbindliche Wirkung, sofern dies vertraglich so vereinbart wurde.

  • Kosteneffizienz und Zeitersparnis: Schiedsgutachten können eine schnellere und kostengünstigere Alternative zu langwierigen Gerichtsverfahren sein.

Insgesamt sind Schiedsgutachten ein Mittel der außergerichtlichen Streitbeilegung, das häufig genutzt wird, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen und langwierige sowie kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Handschlag als Zeichen der Einigung in einem Schiedsprozess.

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Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten sind von einem Richter oder Gericht in Rechtsstreitigkeiten beauftragte Expertisen. Sie dienen dazu, dem Gericht fachliche Informationen für eine fundierte Entscheidung zu liefern, besonders in Fällen, die spezielle Fachkenntnisse erfordern. Der Sachverständige wird vom Gericht ausgewählt und muss unabhängig und neutral sein. Gerichtsgutachten sind im rechtlichen Verfahren hochverbindlich und haben einen öffentlich-rechtlichen Charakter. Die Kosten werden meistens vom Staat getragen, können aber unter Umständen den Prozessparteien auferlegt werden. Sie sind ein wichtiges Instrument zur Klärung komplexer Sachverhalte in der Rechtsprechung.

Richtertisch mit Waage und Richterhammer als Symbol für Gerichtsgutachten, die wir erstellen dürfen.
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